AGB | REBELHOOD
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von
Sandra Walzer
REBELHOOD
Einsteinstraße 39
67551 Worms
(nachfolgend: Auftragnehmerin)
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1 Die Texte und Konzepte von Sandra Walzer (nachfolgend: Auftragnehmerin) dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Auftragnehmerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Auftragnehmerin, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach der Honorarempfehlung des Berufsverbands Text und Konzept e. V. übliche Vergütung als vereinbart.
1.2 Die Auftragnehmerin überträgt der*m Auftraggeber*in die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber*in. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.3 Die Auftragnehmerin hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheberin genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Auftragnehmerin zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100 Prozent der vereinbarten bzw. nach der Texterverband-Honorarempfehlung üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist die*der Auftraggeber*in nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadenersatzes entsprechend anzupassen.
1.4 Vorschläge der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers oder ihre bzw. seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
2. Vergütung
2.1 Die Anfertigung von Texten, Konzepten, Recherche- und Beratungsleistungen sowie sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Auftragnehmerin für den*die Auftraggeber*in erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Geht der Aufwand über das Angebot hinaus, wird dieser separat abgerechnet. Dies gilt auch für die Erstellung von Kostenvoranschlägen, soweit sie über einfache Angebote hinausgehen.
2.2 Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der Honorarempfehlung des Berufsverbands Text und Konzept e. V., sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte (Ziff. 1.2) abgegolten.
2.3 Werden die Texte, Konzepte und weiteren Leistungen in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der Auftragnehmerin bleibt hiervon unberührt.
3. Fälligkeit der Vergütung
3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung in Höhe von 50 Prozent der Gesamtvergütung zu zahlen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bis zu 30 Prozent der Gesamtvergütung als Vorschuss bei Auftragserteilung zu verlangen.
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung/Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans oder zusätzliche Recherche werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Lektorat/Korrektorat werden von der Auftragnehmerin nicht übernommen.
4.2 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des*r Auftraggebers*in zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Auftragnehmerin entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Auftragnehmerin abgeschlossen werden, verpflichtet sich der*die Auftraggeber*in, die Auftragnehmerin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 Kosten und Spesen für Reisen, Fahrten und Meetings/Besprechungen (auch per Video/Telefon), die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem*r Auftraggeber*in abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber bzw. von der Auftraggeberin zu erstatten.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 An Entwürfen, Texten und Konzepten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers/der Auftraggeberin.
6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Auftragnehmerin Korrekturmuster vorzulegen.
6.2 Die Produktionsüberwachung durch die Auftragnehmerin erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der*die Auftraggeber*in der Auftragnehmerin fünf einwandfreie Belege unentgeltlich. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, diese und Vervielfältigungen davon zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
7. Haftung
7.1 Die Auftragnehmerin haftet für entstandene Schäden an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.2 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilf*innen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilf*innen nur bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Erfüllungsgehilf*innen beruhen, oder bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.3 Sofern die Auftragnehmerin notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer*innen keine Erfüllungsgehilf*innen der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die die Auftragnehmerin auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
7.4 Die Auftragnehmerin lässt vor der Veröffentlichung die Texte vom Auftraggeber bzw. von der Auftraggeberin auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formelle Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über.
7.5 Die Auftragnehmerin übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte, Konzepte und Vorschläge. Sie haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit ihrer Arbeit.
7.6 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes per E-Mail bei der Auftragnehmerin geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder ihrer Erfüllungsgehilf*innen beruhen, und Schadenersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadenersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der*die Auftraggeber*in nach der Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat er*sie die Mehrkosten zu tragen. Die Auftragnehmerin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der*die Auftraggeber*in zu vertreten hat, so kann die Auftragnehmerin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
8.3 Der*die Auftraggeber*in versichert, dass er*sie zur Verwendung aller der Auftragnehmerin übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er*sie entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der*die Auftraggeber*in die Auftragnehmerin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9. Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
9.1 Die Auftragnehmerin darf KI-Tools zur Inhaltserstellung verwenden, sofern dies nicht den Interessen des Auftraggebers/der Auftraggeberin widerspricht. Eine Überprüfung durch eine natürliche Person erfolgt.
9.2 Die generierten Inhalte verletzen keine Rechte Dritter. Es wird darauf geachtet, dass Nutzungsrechte übertragen werden können.
9.3 Eine Kennzeichnung von KI-Inhalten erfolgt nur, wenn gesetzlich erforderlich.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmerin.
10.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.4 AGB-Änderungen können mit Vorankündigung erfolgen.

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